Niedrigenergiehaus (BRD)
Das Niedrigenergiehaus war ein von 1995 bis 2001 öffentlich-rechtlich definierter Energiestandard, mit dem die Wärmeschutzverordnung von 1995 (WSVO 95) um mindestens 30% unterschritten werden musste, um in den Genuss einer staatlichen Förderung zu kommen.
Mindeststandard WSVO 95 war ein Heizwärmebedarf von ca. 100 kWh/m².a.
Hinweis zur Heizwärme: Die Energiebezugsfläche An wird aus dem Bruttovolumen ermittelt und kann 30-50 größer sein als die reale Wohnfläche nach Wohnflächenberechnungsverordnung!!
Energiesparhaus (BRD) 2002-2006
Mit der Einführung des Bilanzierungsverfahrens nach Energiesparverordnung 2002, kurz EnEV 2002, wurde das Niedrigenergiehaus in wesentlichen Eigenschaften zum Mindeststandard erklärt (Heizwärmebedarf ca. 75 kWh/m².a, am Referenzstandort Würzburg) 2004 wurde durch die KfW-Bank, für die Förderung energetisch verbesserter Gebäude das Energiesparhaus als neuer Begriff eingeführt. Erstmals gab es das Energiesparhaus 40, kurz KfW 40-Haus, höchste Förderstufe im Neubau (Heizwärmebedarf ca. 40 kWh/m².a). KfW 40 bedeutet die Unterschreitung der Anforderungen der EnEV 2002 um >=60%.
Effizienzhaus (BRD) 2007-2008
2007 wurde die ab 2002 geltende Verordnung um ca. 25% verschärft (Heizwärmebedarf ca. 60 kWh/m².a, am Standort Würzburg).
Mit der EnEV 2007 wurde von der KfW-Bank das Effizienzhaus erstmals eingeführt und löste damit das Energiesparhaus als Begriff für förderbare Projekte ab. Höchste Förderstufe wurde jetzt das Effizienzhaus 40 im Neubau (Heizwärmebedarf ca. 25 kWh/m².a). Höchste Förderstufe in der Sanierung wurde das Effizienzhaus 55 (Heizwärmebedarf ca. 35 kWh/m².a).
Effizienzhaus (BRD) 2008-2015
2009 wurde die ab 2004 geltende Verordnung um durch die Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie verschärft. Hinsichtlich der Energiebilanz hatte die EnEV 2009 nur geringe Verbesserungen. (Heizwärmebedarf ca. 60 kWh/m².a, am Referenzstandort Potsdam).
Was sich im Wesentlichen änderte, war das Bilanzierungsverfahren durch die Einführung eines neuen Standorts, des Referenzgebäudeverfahrens zur Vorgabe der einzuhaltenden Maximalwerte, die Verbesserung der Energieausweise und deren Pflicht zur Vorlage bei Vermietung/Verkauf, bzw. Nennung wesentlicher Kennwerte bei der Bewerbung.
Höchste Förderstufe bleibt das Effizienzhaus 40 im Neubau (Heizwärmebedarf ca. 25 kWh/m².a), bzw. in der Sanierung das Effizienzhaus 55 (Heizwärmebedarf ca. 35 kWh/m².a)
Effizienzhaus (BRD) 2016-2021
2014 wurde beschlossen die EnEV 2009 zu verschärfen. Ab 1.01.2016 wurden die Anforderungen der neuen EnEV 2014 an den Primärenergiebedarf um 25%, an den Transmissionswärmebedarf um 20% verschärft (Heizwärmebedarf neu ca. 45 kWh/m².a, am Standort Potsdam). Die Basis der Verbesserungspotentiale zur EnEV blieb nach wie vor die EnEV 2009 ! Höchste Förderstufe bleibt das Effizienzhaus 40 im Neubau (Heizwärmebedarf ca. 25 kWh/m².a), bzw. in der Sanierung das Effizienzhaus 55 (Heizwärmebedarf ca. 35 kWh/m².a). Neu war die Einführung des Effizienzhaus 40 Plus !
Effizienzhaus 40 Plus (BRD) 2016-2021
Aufbauend auf einem umfangreichen Forschungsprogramm zum „Effizienzhaus Plus“ wurde basierend auf der EnEV 2014, ab 2016 das durch KfW-Mittel förderbare Effizienzhaus 40 Plus eingeführt. Der höhere Investitionsaufwand in die „Plus“-Technik wird durch höhere Zuschüsse abgefedert. Erhöhte Anforderungen an die Effizienz der Gebäudehülle gibt es nicht. Grund für das Forschungsprogramm war die Prüfung, wie die EU-Gebäuderichtlinie national umgesetzt und ein nationaler Standard festgelegt werden könnte. Das Effizienzhaus 40 Plus wird heute als Mindeststandard ab 2021 von Energieberatern und Klimaaktivisten erwartet. Zu Beginn der EU-Richtlinie 2010 wurde davon ausgegangen dass das Passivhauses, z.B. mit PV-Dach, als Plusenergiehaus, Basis der Richtlinie sein würde!!
EU-Gebäuderichtlinie 2010/2018, in der BRD umzusetzen mit dem GEG 2020
Die seit 2010 gültige und 2018 ergänzte Gebäuderichtlinie beschreibt als Ziel ein effizientes, ressourcenschonendes Gebäude, das möglichst wenig Energie verbraucht, möglichst regenerativ versorgt wird und einen wesentlichen Anteil der notwendigen Energie ortsnah, selbst erzeugt. Die Richtlinie ist bis 2020 in allen öffentlichen und bis 2021 in allen anderen Neubauten, von den EU-Ländern national umzusetzen.
GEG 2020
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie in der BRD und zur Zusammenfassung der EnEV mit dem EEWärmeGesetz, wurde im Oktober 2020 das GebäudeEnergieGesetz GEG eingeführt. Ziel des GEG2020 war ein klimaneutraler Gebäudestandard bis 2050 ! Aufgrund der Koalitionsvereinbarung durfte das GEG das Anforderungsniveau an Gebäude in Neubau und Bestand nicht verschärfen = nicht verbessern ! Das ist der Kommission gelungen.
Es darf ab 10.2020 schlechter gebaut werden als zur letzten EnEV 2014 und je nach Wahl des Energieträgers sogar auf dem Niveau der EnEV 2002. Mindeststandard ist jetzt ein EnEV-Heizwärmebedarf >45 kWh/m².a , was dem KfW-Effizienzhaus 70 entspräche und damit trotz der damaligen Verschärfung der Primärenergieanforderung, höchstens der EnEV 2014 entspricht. Wir bauen damit, bis zur erwarteten Überarbeitung des GEG 2023, mit dem bereits 2014 definierten Neubaustandard und reden vom Klimaschutz im Bauwesen! Im Ergebnis hat das GEG 2020 nichts mit einem klimaneutralen Gebäudestandard zu tun !
Die Enttäuschung über das GEG war bei denen groß, die am Schutz von Klima und Lebensqualität künftiger Generationen interessiert sind. Es gab jedoch auch eine positive Seite. Durch das neue BundesEnergieGesetz BEG2021 wurden die Förderungen durch KfW und BAFA teilweise deutlich verbessert. Wer also zukunftsfähig, klimagerecht bauen oder sanieren wollte, erhielt im Neubau und umso mehr im Altbau, sehr gute Konditionen und hohe Zuschüsse. Das galt für Wohnbauten genauso wie für Nichtwohnbauten. Nach unserer Erfahrung deckten die Zuschüsse, ab 2 Wohneinheiten, den Mehraufwand zur Optimierung zu 100% ab ! Es lohnte sich daher, sich von uns intensiv beraten zu lassen und nicht im Minimalstandard nach GEG zu planen, sondern die geförderten Standards umzusetzen. Berechnung des Effizienzhaus 100 bis 40Plus auf Grundlage der EnEV2009. Ab 01.07.2021 galten geänderte Förderungen und neue Zuständigkeiten.
Widerspruch politischer Ziele und realer Maßnahmen: Definition Altbau war bisher ein Gebäude vor der EnEV2002. Neue Definition Altbau: Ein Gebäude älter als 5 Jahre ! Neubauten von 2015 werden dadurch bereits 2021 als Altbauten gefördert !?
GEG 2023 Entwurf
Das Jahr 2022 war das bisher turbulenteste am Bau hinsichtlich den Förderungen. Die Effizienzhaus-Förderung im Neubau wurde gestoppt, dann wieder aufgenommen und in Tagesfrist wieder gestoppt. Die Neubauförderung wurde reduziert auf das Effizienzhaus 40 NH. Die Standards EH40, EH40EE bzw EH40Plus entfallen komplett. Die Fördersummen, -zuschüsse für Neubau und Altbau wurden, wegen der Haushaltslage massiv reduziert. Der Grund lag, bis zum endgültigen Stopp, in der massiven Verschwendung von Fördergeldern, zum Effizienzhaus 55, einem Standard der nahezu kostenneutral, ohne Förderung gebaut werden konnte. Das neue GEG 2023 wird als Basis das Effizienzhaus 55 übernehmen, jedoch nur in der Absenkung des Primärenergiebedarfs, NICHT in der Verschärfung des Transmissionswärmeverlustes Ht` (Wärmeverluste der Gebäudehülle) ! Das bedeutet, der Bausstandard der Gebäudehülle von 2009 wird ab 2023 fortgeschrieben. Die erneute Chance auf wesentlich effizientere Gebäude, die in der BRD möglich, wirtschaftlich und hinsichtlich Klimaschutz wichtig wären, wird wieder vertan.
Zero-Carbon / Net Zero / Nullemissionsgebäude?
Diese Begriffe sind irreführend, da sie in der Regel sich allein auf den Primärenergiebedarf zur Herstellung der notwendigen Energie und weniger auf die Energieeffizienz, also den Verbrauch des Gebäudes beziehen. Gekoppelt mit der Energieeffizienz machen die Begriffe Sinn, es liegt jedoch an der jeweiligen Definition!!
Grundsatz für zukunftsfähige Gebäudekonzepte muss sein, minimal Energie zu verbrauchen, das Wenige möglichst regenerativ und wenn möglich selbst erzeugen! Wer den Gesamtenergieaufwand für ein Gebäude auf einen Lebenscyclus von mindestens 50 Jahren rechnet wird feststellen, dass der Unterhalt für Wärme und Strom >70% Anteil im Lebenscyclus ausmachen! Vorrang bei allen Konzepten sollte daher sein, möglichst wenig Energie im Unterhalt zu verbrauchen, daher ist längerfristig betrachtet jede Investition dazu wirtschaftlich und macht im Wesentlichen unabhängig vom Energiemarkt!
Plus-Energie-Haus
Dieser bereits 2000 vom Freiburger Architekten Disch geschaffene Begriff wird gelegentlich verwendet, ist jedoch geschützt und darf allgemein nicht verwendet werden. Er beschreibt darin ein Gebäude das mindestens so viel Energie erzeugt, als es insgesamt (für Wärme+Strom) verbraucht. Konsequenterweise wurden die Plusenergiegebäude von Disch von Beginn an nicht nach EnEV-Standard, sondern nach dem Passivhausstandard berechnet, konzipiert und verwirklicht.
Einfaches und logisches Prinzip des Plusenergiehauses, wie wir es verstehen und umsetzen:
Möglichst wenig verbrauchen, um möglichst wenig erzeugen, speichern, verteilen zu müssen, das bei höchstem Wohnkomfort in Sommer und Winter, bester Wertentwicklung der Immobilie, bei geringstem Unterhalt!
Passivhaus (classic)
Mit dem 1991 ersten Passivhaus hat das Passivhaus Institut mit Prof. Wolfgang Feist Zeichen gesetzt, was technisch und wirtschaftlich im Bauen und Sanieren möglich und notwendig ist. Der Begriff Passivhaus wurde bewusst nicht geschützt, um den Zugang offen für die Entwicklung und die Partner am Markt zu halten. Zur Qualitätssicherung des Begriffs wurden Zertifizierungsverfahren für Produkte, Gebäude und letztlich auch für Planer und Ausführende eingeführt, die sich bewährt haben und zu einem enormen Qualitätsschub am Baumarkt in allen Bereichen über die letzten >25 Jahre geführt hat.
Ob einem der Begriff gefällt oder nicht, es gibt vom Wohlbefinden nichts Angenehmeres und seitens des Unterhalts nichts Wirtschaftlicheres, wenn sich ein Gebäude mit wenig Aufwand, nahezu passiv beheizen und kühlen lässt.
Das Bilanzierungsverfahren unterscheidet sich deutlich von dem der GEG-Bilanzierung, was dazu führt, dass die nach Passivhaus-Bilanzierung (PHPP-Programm) berechneten und letztlich qualitätsgesichert ausgeführten Gebäude die erwarteten Eigenschaften und Verbräuche tatsächlich aufweisen. Wesentlich dafür sind der reale Standort (mit allen Vor- und Nachteilen der Lage), der Flächenbezug zur Wohnfläche, eine realitätsnahe genauere Berechnung der Energiegewinne und -verluste sowie die verbesserte Qualitätssicherung in der Planung, Ausführung und Nutzung durch die obligatorische Zertifizierung. Beim PH wird grundsätzlich der gesamte Energiebedarf des Gebäudes bilanziert und bewertet, nicht wie in der GEG nur die Wärme mit notwendigem Hilfsstrom.
Es gibt eine Reihe von Anforderungen des Passivhauskonzeptes einzuhalten, die Bekannteste ist der Heizwärmebedarf Qh < 15 kWh/m².a.
Das gleiche Gebäude würde nach GEG berechnet einen spezifischen Heizwärmebedarf von 0 - 10 Kwh/m².a aufweisen, es können durchaus auch negative Ergebnisse erreicht werden, damit keine belastbare Aussage über den zu erwartenden Wärmeverbrauch gemacht werden kann!! Je effizienter Gebäude und je höher die Anforderungen sind desto stärker kommen die Unzulänglichkeiten der Bilanzierung nach EnEV zu Tage und zeigen sich deutlich die Stärken der PHPP-Bilanzierung
Passivhaus/GEG
Wir verwenden die GEG-Bilanzierung als öffentlich-rechtliches Verfahren regelmäßig zur Bestimmung der KfW-Förderhöhen und für die Anträge, sowohl für Wohn- Nichtwohngebäude und Denkmäler! Grundsätzlich wird die effizienteste Förderung für Neubauten und Sanierungen gesucht. Entwickelt werden unsere Gebäude in Neubau und Sanierung in aller Regel nach Passivhauskriterien und -technologien, im Besonderen dann, wenn Investoren belastbare Angaben zu Verbräuchen, Kosten und der Wirtschaftlichkeit erwarten. Ob es am Ende ein zertifiziertes Passivhaus wird, ist dabei nicht die Frage, sondern dass die Investition für den Bauherren nachhaltig wirksam und leistbar bleibt, was in aller Regel bei ständig beheizten, bzw. gekühlten Gebäuden den PH-Standard ergibt.
Unser Prinzip: Wer gelernt hat nach Passivhausprinzipien zu handeln, eindeutig und vorrangig zum Nutzen der Bauherren, wird nicht mehr schlechter bauen und sanieren wollen! Besser bauen und maximal die Förderungen nutzen!
Passivhaus Plus, Passivhaus Premium
Das 2015 vom PHI eingeführten PH Plus + Premium beruhen auf einer Denk- und Handlungsweise, mit der Bauherren in der Lage sind, in ein nachhaltiges Gebäude zu investieren, das die EU-Gebäuderichtlinie, auf dem ursprünglich geplanten, hohen Niveau wirtschaftlich erreicht und damit einen echten Beitrag zum Klimaschutz liefert !
Jede Form von Energie wird hier als Primärenergie bewertet, soweit der Energiebedarf 20 kWh/m².a nach PHPP übersteigt. Plattform für die Plus- und Premium-Gebäude ist das Passivhaus classic als Mindeststandard. Die auf dem Grundstück erzeugte regenerative Energie wird, soweit nutzbar, in der Bilanzierung berücksichtigt. Je nach Standort und Versorgungsstruktur, entsteht dann ein PH Plus oder Premium.
Damit steht ein „ehrliches“ Plusenergiekonzept zur Verfügung, das entsprechend den Erfahrungen im Passivhaus letztlich hält was es verspricht und einem Monitoring der realen Verbräuche im Abgleich zur Planung standhalten kann.
Herz & Lang realisiert seit 2006 private Wohnbauten im Passivhaus Plus Standard. 2015 wurde das erste Passivhaus Premium weltweit von uns zertifiziert, im gleichen Jahr auch unser erstes PH Plus.
EnerPHit
EnerPHit ist ein zertifiziertes Sanierungskonzept das offen für alle Bestandsbauten bis hin zum Denkmal ist. Das Knowhow aus dem Passivhaus mit seinen hocheffizienten Lösungen und Komponenten findet hier Anwendung! Warum PH Technologie im Altbau?
90% des Energiebedarfs von Gebäuden in der BRD entsteht im Bestand! Der effektivste Ansatz im Klimaschutz und zur Leistbarkeit von Wohnen in der Zukunft ist die Sanierung mit hoher Energieeffizienz. Die restlichen 10 % macht der Neubaubestand ab 2002 aus. Für ein saniertes Gebäude nach EnerPHit wird der Heizwärmebedarf < 25 kWh/m².a (PHPP) limitiert.
Die Sanierung kann auch Schritt für Schritt erfolgen, jedoch mit Gesamtplanungskonzept nach EnerPHit-Kriterien.
Grundsatz: Die allgemein übliche Sanierung mit mittlerer Qualität, in den marktüblichen Standards, wird freiwillig deutlich verbessert, um Gebäude fit und wirtschaftlich für mindestens 50 Jahre zu machen und damit künftige Sanierungszyklen zu überspringen. 2012 wurde unser erstes nach EnerPHit geplantes Gebäude zertifiziert.
Ausblick
Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele (-80%CO2 bis 2050) müssten ab sofort alle Neubauten im Passivhausstandard gebaut und die Sanierungen auf Neubaustandard GEG 2023, idealerweise im EnerPHit-Standard erfolgen.
Es liegt an jedem einzelnen Bauherren an die Zukunft zu denken, verantwortlich zu handeln und mehr zu tun als die Mindeststandards vorgeben, wenn man aktiv etwas gegen den Klimawandel und die Risiken für unsere Lebensqualität und die unserer Nachkommen tun will.
Wir helfen Ihnen gerne das machbar zu machen!!
Abseits aller Begriffe, hat das „Haus der Zukunft Plus“,
ob neu oder alt, folgende positiven Eigenschaften:
• Gute Architektur- und Nutzungsqualität
• Nachhaltigkeit in Bauweise und Betrieb
• Wohngesundheit und Lebensqualität
• Wohnqualität durch Komfortlüftung
• Leistbarkeit und Werthaltigkeit
• Dauerhaft geringer Energiebedarf
• 100 % Nutzung regenerativer Energie
• Energieerzeugung am Standort
• Energiespeicherung und intelligente Verteilung
• Max. Energie-Eigennutzungs-, bzw. -Autarkiegrad
• Elektromobilitätskonzept, Ladestellen vorhanden
• Förderungen werden maximal genutzt
Effizientes Bauen und Sanieren auf den Punkt gebracht :
Aufgrund der komplett veränderten und deutlich verschlechterten Förderung seit Juli 2022 ist Bauherren zu raten, sich nicht von maximalen Förderungen leiten zu lassen, sondern das für sie Sinnvolle zu machen und dabei den Focus auf den eigenen Nutzungs-, bzw den Lebenscylus des Gebäudes zu legen.
Dazu gibt’s 3 bewährte Grundsätze:
Hochwärmedämmend = dauerhaft geringe Energieverbräuche, -kosten
100% regenerative Energie = regional, unabhängig, klimaneutral
Komfort + Wirtschaftlichkeit = Planungs- und Bauqualität, Komfortlüftung